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T2-Schein Drucken E-Mail

Modellraketen werden in Deutschland in 2 Klassen eingeteilt: T1 und T2

Klasse T1:
Einmotorige Raketen mit Antrieben, welche nicht mehr als max. 20g Treibladung beinhalten.
Da man das Treibstoffgewicht von außen nicht ersehen kann, muss man wissen, welche Motoren noch unterhalb dieser Grenze liegen.

Der größte in Deutschland zugelassene T1 Motor ist der D7-3, welcher eine Treibladung von 19,9 Gramm Schwarzpulver beinhaltet.

Klasse T2:
Die Klasse T2 beinhaltet alle anderen zugelassenen Raketenantriebe und Starttechniken (Cluster, Stufenraketen, ...).


Das wären Bündelung - Siehe auch: Cluster, Stufenraketen, Umgang mit Explosivstoffen (das ist z.B. Schwarzpulver),welches man als Ausstoßladung oder Zündhilfe verwendet) und natürlich Raketenantriebe mit mehr als 20 Gramm Treibstoffgewicht.

Dazu ist eine Erlaubnis nach § 27 SprengG notwendig, welche auch ugs. T2 Schein genannt wird.
Diese kann man unter folgenden Vorraussetzungen erlangen/beantragen:
- min. Alter von 21 jahren (in Ausnahmefällen auch 18 Jahre)
- körperliche und geistige Eignung
- Vorlegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Fachkundelehrgang
- Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. Vereinsmitgliedschaft, nachweisliche Teilnahme an sportlichen Wettbewerben, etc.)

Sind diese Kriterien erfüllt, beantragt man die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde.

Solaris-RMB e.V. organisiert bei Bedarf Fachkundelehrgänge mit speziell auf Raketen abgestimmten Inhalt. Wenn Sie Interesse haben wenden Sie sich an den Vorstand.

 


Glossar:
- Der Cluster ist die Bündelung von mehreren Raketenmotoren, welche nebeneinander angeordnet sind.
- Schwarzpulver: Die Herstellung ist ohne Genehmigung strafbar und sehr gefährlich. Der Aufwand für die Herstellung eines guten Schwarzpulver ist auch zu hoch, als das es sich lohnen würde.
- Behörden: Für die Beantragung des T2 Scheins/ Erlaubnis nach §27 SprengG muß sich der Interessent an die örtlich zuständige Behörde wenden.

Hessen:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 64.2 für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
Steinweg 6
34117 Kassel
Telefon 05 61 / 1 06-0

Rheinland-Pfalz
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Karl-Helferich-Str. 2
67433 Neustadt
Tel.: 0 63 21 / 931-0

Bremen
Gewerbeaufsichtsamt Bremerhaven
Lange Str. 119
27580 Bremerhaven
Tel: 0471/952560 Fax: 0471/9525638
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Gewerbeaufsichtsamt Bremen
Parkstr. 58-60
28209 Bremen
Tel: 0421/3616260 Fax: 0421/3616522

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