Hygienekonzept

Zum Schutz der Teilnehmer des Raketenflugtags Manching 2020 vor einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 Virus verpflichten wir uns nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregelen einzuhalten.

Veranstalter:

Solaris RMB e.V.
1. Vorsitzender: Thomas Schmid
2. Vorsitzender: Oliver Arend
Schatzmeister: Oliver Seltmann

Verantwortlichkeiten:

Zur Festlegung, Planung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen werden nachstehende Personen bestimmt:

  • Thomas Schmid
  • Oliver Arend
  • Oliver Seltmann

1. Personenkreis

Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt online unter https://solaris.raketenmodellbau.de. Nicht angemeldete Besucher der Veranstaltung werden per Infotafel aufgefordert gültige Kontaktdaten beim Veranstalter abzugeben.

Folgende Personen dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen:

  • Personen die an COVID-19 erkrankt sind.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
  • Personen die aus einem Risikogebiet anreisen

2. Allgemeine Hygienemaßnahmen und Verhaltensregelen - Unterweisung der Teilnehmer

Für die allgemeine Handhygiene stellt der Veranstalter Desinfektionsmittel bereit. Die Teilnehmer werden durch Plakete und Hinweisschilder auf eine gründliche Handhygiene hingewiesen. Zu Beginn eines jeden Veranstaltungstags erhalten die Teilnehmer durch den Veranstalter eine Unterweisung auf die geltenden Schutz- und Hygieneregelen. Die Unterweisung umfasst die Hinweise zu mindestens folgenden Regelungen:

  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentusch)
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter
  • Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Nichteinhalten des Mindestabstands
  • Hinweise auf die Ausschlusskriterien:
    • Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen
    • bei unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.

3. Verhalten im Prep- und Zuschauerbereich

Im gesamten Prep- und Zuschauerbereich ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. In den Prepzelten muss zusätzlich für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies wird durch Plakate und Hinweisschilder vermittelt.

4. Von mehreren Personen benutzte Einrichtungen und Gegenstände

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Entsprechende Schilder weisen darauf hin. Gemeinsam genutzte Gegenstände wie z. B. Funkgeräte und Zündgerät werden nach Benutzung mit einem Flächendesinfektionsmittel desinfiziert. Der Veranstalter desinfiziert Flächen sowie Gegenstände in gemeinsam genutzen Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Startleiterzelt, in regelmäßigen Abständen. Zusätzlich weist der Veranstalter alle Teilnehmer darauf hin, gemeinsam genutzte Gegenstände nach Benutzung selbstständig zu desinfizieren. Das benötigte Desinfektionsmittel wird vom Veranstalter gestellt und gut sichtbar aufgestellt.

Für die gemeinsam genutzte mobile Toilette stellt der Veranstalter ausreichend Toilettenpapier und Desinfektionsmittel bereit. Hinweisschilder fordern die Nutzer dazu auf, nach jeder Benutzung die Flächen der Toilette zu desinfizieren.

5. Vorgehen bei Infektionsverdacht

Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere haben der Veranstaltung fern zu bleiben und werden bei auftreten der Symptome während der Veranstaltung von den verantwortlichen Personen aufgefordert, das Veranstaltungsgelände unverzüglich zu verlassen und einen Arzt aufzusuchen. An den Eingängen wird hierauf durch Hinweisschilder hingewiesen.

Um bei bestätigten Infektionen die Infektionskette nachvollziehen zu können, werden im Rahmen der Pandemieprävention alle Teilnehmer namentlich mit Kontaktmöglichkeit erfasst. Diese Informationen werden im Falle einer bestätigten Infektion dazu verwendet, Personen über eine mögliche Infektion zu informieren.

Die Anwesenheitslisten sind, sofern gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfrist geregelt ist, für die Dauer von mindestens 14 Tagen, längstens 21 Tagen, nach dem letzen Veranstaltungstag aufzubewahren und anschließend datenschutzgerecht zu vernichten.

Dieses Hygienekonzept gibt es auch zum Download als PDF.