Sicherheitsbestimmungen

Sicherheitsabstände

Alle Raketen sollten mit einem Mindestabstand von 15 Metern von der Absperrung des Startbereichs gestartet werden. Für die Impulsklassen gelten folgende Abstände:

A–D15 m (A-Rampen)
E–G25 m (B-Rampen)
H, I35 m (C-Rampen)
J, K50 m (X-Rampen)

Bergungssysteme

Alle Raketen müssen mit einem geeigneten Bergungssystem ausgestattet sein. Ab 800 m Flughöhe wird eine 2-Stufenbergung gefordert.

Aerodynamische Stabilität

Bei Zweifeln an der aerodynamischen Stabilität der Rakete kann der Startleiter einen Nachweis durch Schwingtest, OpenRocket, Rocksim, SpaceCAD, VCP o. ä. verlangen und ggf. den Start der Rakete verweigern.

Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Rakete beim Verlassen der Startführung (Leitstab oder Rail) eine ausreichende Geschwindigkeit (10 m/s) für aerodynamische Stabilisierung hat.

Sichtbarkeit

Nach der Erfahrung der letzten Jahre haben wir uns entschieden, für Raketen eine Mindestsichtbarkeit zu verlangen. Um die Sichtbarkeit der Rakete zu gewährleisten, wird die zugelassene Maximalflughöhe durch den Raketendurchmesser bestimmt. Es gilt folgende Formel:
Maximale Flughöhe = Raketendurchmesser in mm × 10 m/mm (bei sehr gutem Farbkontrast der Rakete und günstiger Witterung: Faktor 15m/mm)
Bei Mehrstufenraketen ist der Durchmesser der am höchsten fliegenden Stufe zu verwenden.

Es sind Ausnahmen möglich, wenn weitere Maßnahmen (z.B. Rauchspur, redundantes Bergungssystem) ergriffen werden. Solche Ausnahmen müssen von der Flugtagleitung genehmigt werden. Bei Bedarf bitte frühzeitig vorm Flugtag melden.

Startrampen

Alle Startrampen müssen

  • verstellbar sein, um den Startwinkel an die herrschenden Windverhältnisse anpassen zu können,
  • mit einem Flammabweiser ausgerüstet sein und
  • am Boden verankert sein, damit sie nicht umkippen, falls eine Rakete an der Startführung verkantet.

Wind

Die Startrampen sollten immer so ausgerichtet sein, dass

  • die Raketen sich nicht zu stark in den Wind neigen, was zu zu flachen und damit evtl. gefährlichen Flugbahnen führen kann,
  • die Raketen beim Aufstieg nicht über Prep-Zelte oder die Startleitung fliegen und
  • die Raketen im Sicherheitsbereich landen.

Das heißt, dass sowohl die Rampen in den Kategorien A bis X als auch die Rampen für Großprojekte grundsätzlich Richtung Norden/Nordwesten ausgerichtet werden sollten. Richtung Westen oder Osten sollten nur kleine Anpassungen zum Ausgleich des Windeinflusses erfolgen.

Der Startleiter ist angehalten, die Windbedingungen und das Flugverhalten der Raketen zu beobachten und die Ausrichtung der Startrampen ggf. zu korrigieren.

Rechtliches

Für alle Raketenstarts muss eine Versicherung vorliegen. Wenn kein passender Versicherungsnachweis vorliegt, kann vor Ort eine Gastversicherung abgeschlossen werden. Außerdem muss ab einer Startmasse von 250 g der Flieger registriert und die Registrier-Nummer auf der Rakete angebracht sein (Drohnenverordnung).